Kubanisches Konsulat in Berlin

WICHTIGER HINWEIS!

NEUE KONSULARGEBÜHREN

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Inkrafttreten des Beschlusses 46/2025 über die Konsulargebühren teilen wir Ihnen mit, dass ab dem 25. Juni 2025 Änderungen der Konsulrgebühren für die folgenden Dienstleistungen unserer Konsulate in Kraft treten:

-Registrierung oder Beglaubigung von Dokumenten oder Akten (einschließlich der Beglaubigung von im Ausland vollzogenen Scheidungen)           

100,00 Euro

-Übersetzung von Dokumenten ins Spanische (pro Seite)

30,00 Euro

-Übersetzung von Dokumenten aus dem Spanischen in eine andere Sprache (pro Seite)   

40,00 Euro

-Beglaubigung zur Anerkennung der autorisierten Unterschriften von Beamten auf Dokumenten, die in Kuba zur Rehctswirkung im Ausland ausgestellt wurden

60,00 Euro

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Konsulate über die für konsularische Anfragen eingerichteten E-Mail-Adressen und Telefonnummern.

Neue Öffnungszeiten der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kuba in Berlin und Bonn.

Ab 2. Mai 2025 gelten für die kubanischen Konsularabteilungen in Berlin und Bonn neue Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr.

Samstags und Sonntags geschlossen.

Geschlossen am nationalen kubanischen Feiertagen:

1. und 2. Januar

Karfreitag

1. Mai

25. 26. und 27. Juli

10. Oktober

25. Dezember

31. Dezember

Dienstleistungen am Wochenende und Feiertage werden ausschlieslich im Falle von Ausnahmefälle und nach vorherigen Absprache mit der Konsularabteilung abgewickelt. Die Kosten in diesen Fällen sind verdoppelt.

Zahlungen für konsularische Dienstleistungen können nur per Banküberweisung getätigt werden. Die Überweisung soll drei Werktage vor Ihrem geplannten Erscheinen im Konsularabteilung erfolgen. Wir empfehlen, Echtzeit-Banküberweisungen NICHT vorzunehmen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Notariellen Formalitäten und Anträge zur Erneuerung des kubanischen Passes dürfen nur von den Vollmachtgeber oder Passinhaber persönlich gemacht werden.

Im Falle von Anträge durch Dritte direkt in der Konsularabteilung ist eine extra Gebühr von 25 Euro für jeden nicht Erschienenen Antragsteller zu zahlen. Ausgenommen sind Minderjährige und Menschen mit Behinderungen.

Im Falle von Formalitäten, die auf dem Postwege beantragt werden, ist ebenfalls die extra Gebühr von 25 Euro für jede Person, die die Formalität beantragt, zu zahlen, auch wenn diese Minderjährige oder Menschen mit Behinderung sind. Für Formalitäten auf dem Postwege senden Sie bitte einen frankierten Rückumschlag und eine Kopie des Überweisungsbelegs.

Alle Umschläge für Anträge auf dem Postwege, die unserer Konsularabteilugn mit Bargeld erreichen, werden ohne Ausnahme an den Absender zurückgeschickt. Die Konsularabteilung übernimmt keine Verantwortung, sollte das Geld verloren gehen.

Bankkonto für die Zahlungen der konsularischen Formalitäten

Botschaft von Kuba (Berlin)

Deutsche Bank

Titular de la cuenta: Botschaft der Republik Kuba

IBAN: DE97 1007 0848 0526 7588 00

BIC: DEUTDEDB110

Diplomatisches Personal