Erklärung:Der SwissCubanCham bedauert und verurteilt den Entscheid der US Regierung den Title III des Helms-Burton Act aktivieren

Der Vorstand der SwissCubanCham bedauert und verurteilt den Entscheid der US Regierung den Title III des Helms-Burton Act ab dem 2. Mai 2019 zu aktivieren. Mit dem Title III (und damit verknüpften Title IV) des Helms Burton Act können vor US Gerichten kubanische wie auch ausländische Körperschaften eingeklagt werden welche in verstaatlichte Immobilien in Kuba investieren oder aus ihnen einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen.   

Diesen ausgesprochen extraterritorialen Charakter des nun aktivierten Title III des Helms Burton Act wird von der internationalen Gemeinschaft - insbesondere der EU und Kanada - aufs Schärfste verurteilt. Die EU prüft momentan Gegenmassnahmen. Die Kubanische Regierung hat wiederholt bestätigt dass alle wirtschaftlichen Verpflichtungen mit den ausländischen Partnern eingehalten werden und dass sie den Helms Burton Act als nichtig und illegal betrachtet und somit in Kuba keine Anwendung hat.

Nach Anfrage teilte das SECO mit dass es den Entscheid der US Behörden bedauere und dass sich die Rechtslage in der Schweiz betreffend Kuba nicht ändere: US Sanktionen haben in der Schweiz keine direkte Anwendbarkeit. Die Unklarheit über die Auslegung von Title III und IV des Helms-Burton Act sowie die fehlenden Präzedenzfälle erhöhen jedoch die Rechtsunsicherheit für Schweizer Unternehmen und natürliche Personen welche generell mit kubanischen Firmen handeln und-/oder investieren.

Die Schweiz hat sich am 1. November 2018 im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen wiederum für eine Aufhebung der US-Sanktionen gegenüber Kuba ausgesprochen. Die von Kuba jährlich eingebrachte Resolution zur Aufhebung des US Embargo wurde im 27. konsekutiven Jahr wiederum angenommen (2018: 189 Nationen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen).

SwissCubanCham setzt sich weiterhin ein die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Unternehmen beider Länder zu fördern und die Interessen seiner Mitglieder – unter Auslegung der Prinzipien der Gegenseitigkeit und der freien Marktwirtschaft - zu unterstützen.   

Der Vorstand der SwissCubanCham 

Zürich, 17. Mai 2019 

EmbaCuba Suiza

Categoría
Bloqueo
Relaciones Bilaterales
RSS Minrex