Kuba kündigt neues Migrationssystem an

Havanna, 5. Mai 2026.– Die Regierung der Republik Kuba gab die offizielle Veröffentlichung der neuen Gesetze über Migration, Ausländerangelegenheiten und Staatsbürgerschaft sowie der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen bekannt, die Teil der umfassenden Aktualisierung der Rechtsordnung des Landes sind.

Während einer Pressekonferenz teilten kubanische Behördenvertreter der Direktion für Identifizierung, Einwanderung und Ausländerangelegenheiten sowie der Generaldirektion für Konsularfragen und im Ausland lebende Kubaner des Außenministeriums mit, dass die Vorschriften nach einem umfassenden Konsultationsprozess verabschiedet wurden, an dem 37 Behörden beteiligt waren. Dies ermöglichte es, den Inhalt zu bereichern und die Übereinstimmung mit der nationalen und internationalen Realität sicherzustellen.

Die neuen Bestimmungen stellen einen qualitativen Sprung im normativen Umfang dar, da sie das geltende Rechtswerk erheblich erweitern. Zu den Hauptzielen gehören eine klarere Definition der Rechte und Pflichten im Bereich der Migration, die Festigung der Beziehungen zu im Ausland lebenden Kubanern und die Anpassung des Rechtssystems an die aktuellen Dynamiken der menschlichen Mobilität.

Eines der zentralen Elemente ist die Einführung des Konzepts des „effektiven Aufenthaltsstatus“, das diejenigen Personen – Kubaner oder Ausländer – als Einwohner anerkennt, die sich insgesamt mehr als 180 Tage im Jahr im Land aufhalten oder die, auch ohne diese Voraussetzung zu erfüllen, durch familiäre, berufliche, wirtschaftliche oder vermögensrechtliche Bindungen eine Verwurzelung nachweisen können.  Zudem wird die bisherige Begrenzung des Auslandsaufenthalts für kubanische Staatsbürger auf 24 Monate aufgehoben und festgelegt, dass es keine zeitliche Begrenzung für ihren Aufenthalt im Land gibt; den Status Migrant wird ebenfalls nicht mehr erteilt.

Im Bereich der Rechte wird bekräftigt, dass im Ausland lebende Kubaner gemäß der Verfassung der Republik das Recht auf Nutzung, Genuss und freie Verfügung über ihr Vermögen im Staatsgebiet behalten.

Die Vorschriften reorganisieren zudem die Migrationskategorien für kubanische Staatsbürger und Ausländer, indem sie neue Klassifizierungen wie „vorläufiger Aufenthaltsberechtigter“ und „humanitärer Aufenthaltsberechtigter“ einführen und die Gründe für die Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Kuba erweitern, darunter familiäre Bindungen, Aufenthaltsdauer im Land, berufliche Qualifikation und Investitionsfähigkeit.

Ebenso werden spezifische Bestimmungen zum Schutz von Opfern des illegalen Migrantenschmuggels und des Menschenhandels festgelegt, wobei Frauen, Mädchen, Jungen und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Im Bereich der Staatsbürgerschaft wird das Konzept der effektiven Staatsbürgerschaft eingeführt, das die Möglichkeit anerkennt, eine andere Staatsbürgerschaft zu besitzen, ohne die kubanische zu verlieren, wobei jedoch die Verpflichtung bestehen bleibt, letztere bei Rechtsgeschäften innerhalb des Staatsgebiets zu verwenden. Zudem werden die Verfahren zum Erwerb, zur Aufgabe, zum Verlust, zum Entzug und zur Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft geregelt, einschließlich klarer definierter Anforderungen für die Einbürgerung.

Die neuen Gesetze stärken auch die Rechtsgarantien der Bürger, indem sie Verwaltungsverfahren festlegen, die es ermöglichen, Entscheidungen der Einwanderungsbehörden anzufechten, und damit die Transparenz und das ordnungsgemäße Verfahren stärken.

Mit dieser Gesetzesaktualisierung bekräftigt Kuba seinen Willen, seine Migrationspolitik zu modernisieren, die Verbindungen zu seinen Auswanderern zu stärken und einen Rechtsrahmen zu gewährleisten, der inklusiver, geordneter und den wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen des Landes angemessen ist.

(Embacuba Alemania-Nación y Emigración-Cubaminrex)

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Comunidad cubana
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