KUBA lockert Corona-Maßnahme

Ab 6. April 2022

 

Unter Berücksichtigung der internationalen und nationalen epidemiologischen Situation in Bezug auf COVID-19 und der erreichten Immunisierungsraten, wurden folgende Änderungen an den Einreisebestimmungen im Rahmen der internationalen Gesundheitskontrolle beschlossen:

 

Abschaffung der Vorlage eines im Ursprungsland durchgeführten Tests auf COVID-19 (Antigen-Test oder PCR-RT) sowie den Nachweis über die erfolgte Impfung gegen COVID-19.

 

Die Probenahme für die SARS-Cov-2-Studie (kostenlos) wird weiterhin stichprobenartig an Einreisenden an den Grenzübergangsstellen durchgeführt, wobei die Anzahl der Flüge, die Einreise der Schiffe und das vom Herkunftsland ausgehende epidemiologische Risiko eine Rolle spielen.

 

Sollte eine am Einreiseort entnommene Probe positiv resultieren, werden Maßnahmen gemäß den Protokollen, die im Land für die klinisch-epidemiologische Kontrolle von COVID-19 genehmigten wurden, angewendet.

 

Alle Maßnahmen, die an allen Einreisepunkten des Landes eingeführt wurden, um die soziale Distanz, Desinfektion der Hände und der Oberfläche zu gewährleisten, bleiben erhalten.

 

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an allen Grenzübergangsstellen wie Flughäfen ist weiterhin obligatorisch.

 

 

(EmbaCubaAustria/Cubaminrex)

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Situaciones Excepcionales
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