Kuba veröffentlicht neue Vorschriften zu ausländischen Investitionen

Berlin, 14. Juli 2026. – In der ordentlichen Ausgabe Nr. 57 des Amtsblatts der Republik Kuba wurde am 9. Juli 2026 das Dekret 153 zur Änderung des Dekrets 325 „Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über ausländische Investitionen“ veröffentlicht. Zudem wurden zwei neue Ministerialbeschlüsse (78/2026 und 79/2026) bekannt gegeben, die die Methodik für Geschäftspläne sowie die Geschäftsordnung der Kommission zur Bewertung von Projekten mit ausländischen Investitionen aktualisieren.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen: die Einführung einer neuen Methodik für die Vorlage von Geschäftsplänen anstelle der technisch-wirtschaftlichen Machbarkeitsstudien zum Zeitpunkt der Genehmigung des Vorhabens; die Neubesetzung der Kommission zur Bewertung von Vorhaben mit ausländischer Beteiligung und die Festlegung der Fristen für deren Prüfung; die Festlegung spezifischer Fristen für die verschiedenen Phasen des Investitionsprozesses sowie die Aktualisierung der Anforderungen bezüglich der vorzulegenden Unterlagen seitens der beteiligten Parteien an Vorhaben mit ausländischer Partizipation.

Mit diesen neuen Vorschriften werden wesentliche Änderungen bei den Verfahren zur Bearbeitung, Genehmigung und Nachverfolgung von Geschäften mit ausländischen Investitionen eingeführt. Die Reformen zielen darauf ab, die Formalitäten zu vereinfachen, Fristen zu verkürzen und den Investitionsprozessen mehr Flexibilität zu verleihen.

Nach Aussagen der Vizeministerin des Ministeriums für Außenhandel und Auslandsinvestitionen, Yanet Vázquez Valdés, sind diese Änderungen des Rechtsrahmens Teil des wirtschaftlichen und sozialen Transformationsprozesses, in dem sich das Land derzeit befindet, und stellen einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung des kubanischen Rechtsrahmens für ausländische Investitionen dar.

Embacuba Alemania – Zeitung Granma – Canal Caribe

 

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