Erklärung des Außenministeriums: Entschiedene Zurückweisung der neuen aggressiven Eskalation der USA
Das State Department kündigte gestern die Entscheidung an, dass ab dem 19. März und unter dem Schutz des Titels III des Helms-Burton-Gesetzes vor Gerichten der Vereinigten Staaten Klagen gegen die kubanischen Unternehmen eingereicht werden können, die sich auf der von dieser Regierung im November 2017 ausgearbeiteten und später ergänzten Liste der Eingeschränkten Kubanischen Unternehmen befinden.




